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   BGH, 15.05.2014 - IX ZR 287/12   

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https://dejure.org/2014,11978
BGH, 15.05.2014 - IX ZR 287/12 (https://dejure.org/2014,11978)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2014 - IX ZR 287/12 (https://dejure.org/2014,11978)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - IX ZR 287/12 (https://dejure.org/2014,11978)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 240 ZPO
    Unterbrechung eines Rechtsstreits bei Insolvenzeröffnung im Falle der Unterstützung der insolventen Hauptpartei durch einen Nebenintervenienten

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eintritt der Unterbrechung des Rechtsstreits bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Hauptpartei bei Unterstützung durch einen Streithelfer

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verfahrensunterbrechung wegen Insolvenz der Hauptpartei auch bei deren Unterstützung durch Nebenintervenienten

  • rewis.io

    Unterbrechung eines Rechtsstreits bei Insolvenzeröffnung im Falle der Unterstützung der insolventen Hauptpartei durch einen Nebenintervenienten

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Unterbrechung des Rechtsstreits bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintritt der Unterbrechung des Rechtsstreits bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Hauptpartei bei Unterstützung durch einen Streithelfer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streithelfer - und die Unterbrechung des Zivilprozesses durch Insolvenzeröffnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 1304
  • MDR 2014, 794
  • WM 2014, 1141
  • ZInsO 2014, 1232
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.02.2010 - VII ZR 225/07

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Insolvenzverfahrenseröffnung: Behandlung

    Auszug aus BGH, 15.05.2014 - IX ZR 287/12
    Aufgenommen werden kann der Rechtsstreit bei Unterbrechung wegen eines in der Person der Hauptpartei liegenden Grundes nur durch diese, denn andernfalls hätte die infolge des Unterbrechungsgrundes nicht handlungsfähige Hauptpartei keine Möglichkeit der Aufnahme zu widersprechen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2010 - VII ZR 225/07, ZInsO 2010, 588 Rn. 23 ff; Wieczorek/Schütze/Mansel, aaO Rn. 81).
  • OLG Köln, 26.02.2018 - 16 W 6/18

    Rechtsstellung des Streithelfers nach Überleitung des klägerischen Anspruchs auf

    In diesem Fall hat jedoch auch die Partei selbst kein Recht zur Aufnahme des Rechtstreits, weil dieses nach § 85 InsO ausschließlich dem Insolvenzverwalter zusteht, so dass einer Nebenintervention die verfahrensrechtliche Grundlage fehlt (BGH ZInsO 2009, 432 = BeckRS 2009, 05601; NJW-RR 2010, 1351; ZInsO 2014, 1232 = ZIP 2014, 1304 = MDR 2014, 794).
  • LG Köln, 10.01.2018 - 23 O 223/14

    Zustimmung des ausscheidenden Klägers als Voraussetzung für einen gewillkürten

    Der Q-Kreis kann als Nebenintervenient nach § 265 Abs. 2 S. 3 ZPO darüber hinaus nicht die Fortführung des ausgesetzten Prozesses veranlassen (vgl. bei Unterbrechung wg. Insolvenzeröffnung: BGH, Beschl. v. 15.05.2014, Az IX ZR 287/12).
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